Ja, dies ist möglich, wenn Sie verheiratet sind, einen Partnerschaftsvertrag abgeschlossen haben oder in einer dauerhaften Lebensgemeinschaft leben. Unter dauerhafter Lebensgemeinschaft verstehen wir, dass Sie beide unter einer Adresse gemeldet sind.
Ja, das können Sie. Erst nach der Buchung der Reise/des Aufenthalts stellt sich heraus, dass Sie oder Ihre Partnerin schwanger sind, und dies hat direkte Auswirkungen auf Ihre gebuchte Reise/Ihren Aufenthalt.
Ja, im Falle einer schweren Krankheit ist dies gedeckt. Natürlich benötigen Sie die Empfehlung eines Arztes, zu stornieren. Stornieren Sie niemals auf Eigeninitiative!
Es ist daher ratsam, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Die detaillierten Bedingungen finden Sie hier. Und wählen Sie die richtigen Versicherungsbedingungen.
Ja, die Bedingungen besagen Folgendes: Ihr(e) Elternteil(e) oder Ihr(e) Kind(er) benötigt/benötigen eine unerwartete dringende Pflege, die nur Sie allein erbringen können.
Nein, das ist leider nicht möglich. Folgendes steht in den Bedingungen: Der von äußeren Umständen bedingte Ausfall des vom Versicherten genutzten privaten Verkehrsmittels innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Reise, sofern die Reise mit diesem Verkehrsmittel unternommen werden sollte. Pannen, mechanisches Versagen und dergleichen sind nicht gedeckt.
Ja, wenn Sie unverschuldet arbeitslos werden, sind Sie versichert und können Ihren Urlaub stornieren.
Wenn Sie aus medizinischen Gründen stornieren, muss eine „Schwere Erkrankung“ vorliegen, wie in den Versicherungsbedingungen angegeben. Sie können also nur auf Anraten eines Arztes stornieren, der dies auch belegt. Stornieren Sie also niemals auf Eigeninitiative.
Ja, wenn Verwandte ersten oder zweiten Grades schwer erkranken oder gar sterben, dürfen Sie den Urlaub aus diesem Grund stornieren. Im Falle einer schweren Krankheit stornieren Sie bitte mit Empfehlung Ihres Arztes.
Innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt bekommen Sie unerwartet einen neue Mietwohnung oder eine Neubauwohnung. Sie sind auch dann versichert, wenn Sie während Ihrer Reise bei der Übergabe Ihrer aktuellen Wohnung anwesend sein müssen, jedoch nur, wenn Sie keinen Einfluss auf das Fertigstellungs- oder Übergabedatum haben.
Sie erhalten nach einer Phase der Arbeitslosigkeit ein Arbeitsangebot und Ihr neuer Arbeitgeber ist mit der Reisebuchung nicht einverstanden, weil Sie an den geplanten Reisetagen bei ihm sein sollen. Es muss sich um eine Tätigkeit von mindestens 20 Wochenstunden und für mindestens sechs Monate handeln.
Wenn Sie mit der Unterkunft auch Verpflegung gebucht haben und diese im Beherbergungsvertrag aufgeführt ist, ist diese mitversichert, sofern sie in der Deckungssumme enthalten ist. Eine Zahlung wird jedoch nur dann geleistet, wenn der gesamte Aufenthalt innerhalb von fünf Tagen vor der Ankunft storniert wird.
Ja, wenn ein oder mehrere Teilnehmende der Gruppe (ernsthaft) krank werden (gemäß Einschätzung eines Arztes), dann kann der Rest der Gruppe einfach fahren und bekommt einen entsprechen Teil der Kosten erstattet.
Siehe hier für die korrekten und vollständigen Versicherungsbedingungen.
Ja, aber diese Person muss auf der Teilnehmerliste stehen, die innerhalb von 5 Tagen nach der Buchung vorgelegt werden muss, und Voraussetzung für die Berechtigung ist, dass ihr Gastredner ein wichtiges Element der Reise ist.
Der Grund für die Stornierung kann sein:
Ja, wenn ein oder mehrere Teilnehmende der Gruppe (schwer) erkranken (nach ärztlichem Ermessen) oder versterben, kann die gesamte Gruppe stornieren. Die Bedingung ist allerdings, dass die Teilnehmerliste innerhalb von fünf Tagen nach der Buchung vorgelegt wird.
Siehe hier für die korrekten und vollständigen Versicherungsbedingungen.
Nein, nur die Person oder Verwandte ersten oder zweiten Grades dieser Person können stornieren. In einem solchen Fall liegt eine Teilstornierung vor, und es wird ein entsprechender Anteil der Kosten erstattet.
Ja, Sie müssen innerhalb von 5 Werktagen eine vollständige Teilnehmerliste vorlegen. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, gilt diese Versicherung nur für den Hauptbuchenden/Versicherungsnehmenden. Änderungen an der Teilnehmerliste müssen unverzüglich per E-Mail an RecreatieVerzekeringen.nl mitgeteilt werden. Erst nach Erhalt und Annahme der Änderung greift die Versicherung auch für die in der geänderten Liste genannten Personen.
Haben Sie einen Schaden an Ihrem Ferienhaus und ist dieser Schaden versichert? Dann erstatten wir auch die notwendigen Kosten für die Einlagerung und Räumung des versicherten Ferienhauses sowie eines mitversicherten Anbaus oder Nebengebäudes und dessen Inhalt. Diese Kosten sind bis zu 10% des Versicherungswertes gedeckt.
Abweichend von dem Ausschluss von Naturkatastrophen (siehe Artikel 4) sind Schäden an Ihrer Ferienwohnung, Ihrem Nebengebäude oder Ihrem Hausrat, die durch das Eindringen von Wasser infolge des Einsturzes, des Überlaufens oder des Versagens eines nicht primären Hochwasserschutzsystems entstanden sind, versichert, mit Ausnahme von:
Sie sind gegen Frostschäden geschützt, sofern Sie nachweisen können, dass die Einwinterung des Ferienhauses von einem professionellen Unternehmen durchgeführt wurde.
Sie dürfen bis zu 500 € ausgeben, um eine Notfallreparatur vornehmen zu lassen. Sie sollten Ansvaridéa dann so schnell wie möglich informieren und uns die konkrete Anmerkung des Reparierenden zusenden.
Sie können private Vermietungen mitversichern. Wenn Sie noch eine Police über ASR haben, beträgt dieser Zeitraum maximal 17 Wochen pro Jahr. Bei Ansvaridéa sind es 50 Wochen im Jahr.
Für Schäden, die während der Vermietung entstehen, gilt ein Selbstbehalt von 500,00 €.
Wir raten Ihnen, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen, um zu erfahren, welche weiteren Bedingungen gelten, wenn Sie das Ferienhaus vermieten. Die Versicherungsbedingungen können Sie hier finden.
Sie sollten dies immer schriftlich einreichen, aber Sie können dies auch per E-Mail an info@recreatieverzekeringen.nl tun. Nennen Sie darin stets:
Diese Versicherung ist nicht dafür gedacht, wenn Sie das Ferienhaus dauerhaft nutzen. Sie ist nur für Erholungszwecke ausgelegt.
Ferienhaus aus Stein oder Holz: die Deckungssumme entspricht dem Wiederherstellungswert. Chalet oder Mobilheim: die Versicherungssumme entspricht dem Kaufwert.
Achtung! Im Ferienhaus muss es sich mindestens um das Folgende handeln: Der Mindestwert eines „Ferienhauses“ beträgt 60.000,00 € und beinhaltet gegossene Fundamente und/oder Pfähle.
Sind Ihre Sachen nicht älter als ein Jahr? Dann entschädigen wir Ihren Schaden auf Basis des Neuwertes.
Sind Ihre Sachen ein Jahr oder älter? Dann werden wir den Schaden auf der Grundlage des aktuellen Marktwerts ersetzen. Wir berechnen den Tageswert anhand einer Abschreibungsliste. Diese Liste finden Sie hier in den Versicherungsbedingungen.
Ihr Ferienhaus, Mobilheim oder Chalet, das ausschließlich zu Freizeitzwecken genutzt wird. Das Haus sollte mit einem soliden Schloss versehen sein und über einen Koch- und Schlafbereich verfügen.